Von der Wiege bis zum
Grab
 |
Liebe Oersdorfer und
Besucher,
im Leben gibt es viele Herausforderungen, die es zu
meistern gibt, und oftmals ist es schwierig, die nötigen Ansprechpartner
zu finden. Wir wollen ihnen hier weitest möglich Rahmeninformationen und
eine Hilfestellung geben, wohin und an wen Sie sich wenden können.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden von unserer AOI gerne entgegen genommen.
Klicken Sie einfach auf das jeweilige Icon oder stöbern Sie im folgenden
Text. |
 |
Neu
im Leben
Wenn das Leben im Mutterleib erwacht, beginnt für
die Eltern der Ernst des Lebens. In Deutschland steht jeder Frau der Besuch
eines Frauenarztes mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu.
Desweiteren die Betreuung durch eine Hebamme und Geburtsvorbereitungskurse.
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz und
endet acht Wochen nach der Geburt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer
Krankenkasse.
Danach hat die Mutter bzw. der Vater Anrecht auf bis zu
3 Jahren Erziehungsurlaub, in dem bis zu 30 Std. pr. Woche gearbeitet werden
darf.
Kinder müssen nach der Geburt beim Amt gemeldet werden.
Die Mütter können wählen (soweit Ihnen das Neugeborene Zeit
lässt) zwischen einer Hausgeburt, einer ambulanten Geburt im Krankenhaus
oder einer stationären Geburt.
Die Taufe steht jedem bei seiner
jeweiligen Religionsgemeinschaft offen.
Eine Betreuung durch Krippen
kann in unserer Umgebung erst ab dem 1. Geburtstag erfolgen. Sollte man
jedoch bereits vorher eine Betreuung brauchen, muss man sich an eine
Tagesmutter wenden.
In Kaltenkirchen befinden sich mehrere
Frauenärzte sowie eine Kinderarztpraxis.
Das nächstgelegen
Krankenhaus mit Entbindungstation ist die Paracelsiusklinik in
Henstedt-Ulzburg. Die nächstgelegenen Krankenhäuser mit
Säuglingsintensivstationen sind das Heidbergkrankenhaus,
Albertinenkrankenhaus und das Altonaer Krankenhaus in Hamburg.
| Adressen &
Links |
| Wo beantrage ich Erziehungsgeld? |
Formulare erhalten Sie beim Amt Kisdorf
in Kattendorf |
| Wo muß ich mein Kind
melden? |
Beim Standesamt im Amt Kisdorf in
Kattendorf oder beim Standesamt im Kaltenkirchener Rathaus |
| Wo bekomme ich Hilfe
für mein behindertes Kind? |
Es gibt diverse Hilfevereine, z.B. die
Lebenshilfe e.V in Kaltenkirchen oder der Landesbeauftragte für Menschen
mit Behinderungen |
| Kindergärten mit
Krippe |
Abenteuerland
Kunterbunt |
(Adresse siehe
Kleinkinder)
(Adresse siehe Kleinkinder) |
| Vereine und
sonstiges |
Lebenshilfe Kaltenkirchen
GmbH
Flottkamp 5 I
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191-99230 |
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen Deutschland
Ulrich
Hase
Düsternbrookerweg 80
24105 Kiel
Tel.:
0431-9881890 |

|
 |
Kleinkinder
Je älter Kinder werden, desto mehr wächst ihr Bedarf nach sozialen
Kontakten. Jedes Kind ab dem 3. Geburtstag hat Anrecht auf einen
Kindergartenplatz für 4 Stunden. Für Betreuungsangebote, die
über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, besteht kein Anspruch, daher
sollten Sie sich frühest möglich um einen Platz bemühen. Herr
Homann vom Amt Kisdorf in Kattendorf hilft Ihnen gerne dabei.
Oersdorf
hat keinen eigenen Kindergarten, jedoch hat die Gemeinde mit der Stadt
Kaltenkirchen einen Vertrag über die Nutzung der Kindergartenplätze
in Kaltenkirchen abgeschlossen. Für unsere Kleinen gibt es eine Krabbelgruppe im Gemeindehaus.
Sollte Ihr Kind krank werden, steht
Ihnen in Kaltenkirchen eine Kinderarztpraxis zur Verfügung. Die
nächstgelegenen Krankenhäuser für Kinder sind das Heidberg
Krankenhaus und das Altonaer Krankenhaus in Hamburg sowie das Krankenhaus in
Neumünster.
In Oersdorf sorgt der Kinderfestausschuß
für mehrere Veranstaltungen im Jahr. Diese finden Sie unter
Termine.
| Adressen &
Links |
| An wen muss ich mich
wenden, um einen Kindergartenplatz zu bekommen? |
An Herrn Hohmann beim
Amt
Kisdorf in Kattendorf |
| Wo kann ich Hilfe zu den
Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) beantragen? |
Beim Amt Kisdorf in
Kattendorf |
| Gibt es auch integrative
Kindergärten in der näheren Umgebung? |
Ja, sowohl die Pusteblume
als auch der Waldorfkindergarten nehmen behinderte Kinder auf und bieten
integrative Gruppen an |
| Kindergärten |
| Name |
Träger |
Adresse &
Link |
Telefon |
| Abenteuerland |
Deutsches Rotes Kreuz
(DRK) |
Am Krankenhaus 1
Link |
04191-1560 |
| Erlenhof |
Arbeiterwohlfahrt
(AWO) |
Putlitzer Str. 11
Link |
04191-850312 |
| Flottkamp |
Ev.-Luth.
Kirchengemeinde |
Brookweg 1 |
04191-1830 |
| Fröbelweg |
Ev.-Luth.
Kirchengemeinde |
Fröbelweg
3 |
04191-3373 |
| Kunterbunt |
Arbeiterwohlfahrt
(AWO) |
Wiesendamm 15A
Link |
04191-89800 |
| Märchenwald |
Deutsches Rotes Kreuz
(DRK) |
Von-Bodelschwingh-Str.2
Link |
04191-85906 |
Pusteblume
(Integrativer Kindergarten) |
Verein der
Lebenshilfe |
Flottkamp 7 |
04191-99230 |
Waldorfkindergarten
(Integrativer Kindergarten) |
Waldorf |
Kisdorferweg 1
Link |
04191-4960 |
| Vereine und
sonstiges |
Lebenshilfe Kaltenkirchen
GmbH
Flottkamp 5 I
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191-99230 |
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen Deutschland
Ulrich
Hase
Düsternbrookerweg 80
24105 Kiel
Tel.:
0431-9881890 |

|
 |
Schule/Jugendliche
Die Schulpflicht beginnt für
alle Kinder, die am 30. Juni eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind, am 1.
August desselben Kalenderjahres. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet,
diese Kinder, soweit sie noch keine Schule besuchen, nach öffentlich
bekanntgemachter Aufforderung zur Aufnahme in der Schule anzumelden und zur
Feststellung der Schulreife auf ihren körperlichen, geistigen und
seelischen Entwicklungsstand untersuchen zu lassen.
Kinder, die am 31.
Dezember eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind, können auf Antrag der
Erziehungsberechtigten für das am 1. August desselben Kalenderjahres
beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, es sei denn,
daß sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und
körperliche Reife nicht besitzen oder dass sonstige Gründe
entgegenstehen; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Vorzeitig in die Schule
aufgenommene Kinder werden mit Beginn des Schuljahres, für das die
vorzeitige Aufnahme erfolgt ist, schulpflichtig.
Nach der
vierjährigen Grundschule erfolgt der Welchsel auf eine Sonder-, Haupt-,
Realschule oder ein Gymnasium. Die ersten beiden Jahren auf der
Weiterführenden Schule bezeichnet man als Beobachtungsstufe, in der der
Schüler noch die Möglichkeit hat, die Schulform zu wechseln.
Die Schulpflicht endet nach Vollendung von neun Schuljahren (dies setzt keinen
Abschluss voraus).
Jugendlichen steht es offen, sich konfirmieren zu
lassen oder die Jugendweihe zu machen.
Wie auch bei den
Kindergärten stehen den Oersdorfern die Kaltenkirchener Schulen offen.
Sollte es Probleme in der Schule geben, gibt es mehrere eingetragene Vereine,
die Ihnen helfen können, oder Sie wenden sich den Schulrat der Stadt
Kaltenkirchen.
Für die Jugend gibt es ein vielfältiges
Angebot in unserer Umgebung, wie z.B. Sportvereine, das Jugendzentrum
Kaltenkirchen, Freiwillige Feuerwehr, die Holstentherme mit Freibad und
Diskotheken.
Zu erwähnen währe hier vor allen Dingen unser
Oersdorfer Kinderfestausschuß, der immer für gute Laune sorgt, und
die Oersdorfer Jugendfeuerwehr.
Termine und Veranstaltungen entnehmen
Sie bitte unserem Kalender.
| Adressen &
Links |
| Welches Jugendamt ist
für uns zuständig? |
Das Jugendamt in Bad
Segeberg |
| Vereine und
sonstiges |
Lebenshilfe Kaltenkirchen
GmbH
Flottkamp 5 I
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191-99230 |
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen Deutschland
Ulrich
Hase
Düsternbrookerweg 80
24105 Kiel
Tel.:
0431-9881890 |

|
 |
Ausbildung
Nach Abschluss der Schule gibt es mehrere
Möglichkeiten, die Erwachsenenwelt anzugehen, sei es durch
weiterführende Schulen, Studium oder Berufsausbildung.
In
Oersdorf und Umgebung gibt es mehrere Ausbildungsbetriebe. Desweiteren hat das
Arbeitsamt in Kaltenkirchen eine Niederlassung mit Berufsberatung. Durch die
gute Anbindung mit der AKN sind auch Ausbildungsbetriebe und Schulen in anderen
Orten und die Uni Hamburg gut erreichbar.
| Adressen &
Links |
| Wo befindet sich die
nächstgelegene Berufsberatung? |
Im
Arbeitsamt
Kaltenkirchen |
| Wo kann ich Bafög /
Ausbildungsbeihilfe beantragen? |
Im Amt Kisdorf in
Kattendorf |
| Wo kann ich mich über
weiterführende Schulen informieren? |
Beim Arbeitsamt
Kaltenkirchen oder in der eigenen Schule |
| Wo beantrage ich eine
Lohnsteuerkarte? |
Beim Amt Kisdorf
in
Kattendorf oder direkt beim Finanzamt Bad Segeberg |
| |
|

|
 |
Aus- & Umzug
Der Gesetzgeber schreibt eine
Meldepflicht vor, welches bedeutet, dass jeder Bürger seinen Aus-, bzw.
Umzug umgehend den Behörden melden muss. Dies betrifft auch das Auto!
Für Oersdorfer ist das zuständige Amt das Amt Kisdorf in
Kattendorf. Für die Ummeldung des Pkws ist die Zulassungsstelle
Norderstedt zuständig. Des weiteren sollte man bedenken, dass auch die
Zulieferer von Telefonanschluss, Strom, Gas und Wasser informiert werden
müssen.
| Adressen &
Links |
| Wo melde ich mich
an ? |
Im Amt Kisdorf
in
Kattendorf |
| Wo melde ich mein Auto an
bzw. um ? |
Bei der
Zulassungsstelle Norderstedt |
| Wer ist für die
Wasserversorgung zuständig ? |
Das Amt Kisdorf
in Kattendorf
Der Zweckverband
Wasserversorgung Kaltenkirchen |
| Wer ist für die
Müllentsorgung zuständig ? |
Das Amt Kisdorf in
Kattendorf
Der Wegezweckverband in Bad Segeberg |
| Wer ist für
Baugenehmigungen zuständig ? |
Das Bauamt im Amt Kisdorf
in Kattendorf oder direkt beim Bauamt Segeberg melden |

|
 |
Arbeit & Freizeit
In unserer Gemeinde gibt
es mehrere Gewerbebetriebe, jedoch auch eine sehr gute Infrastruktur, die durch
den Öffentlichen Nahverkehr sowie die gute Anbindung an die A7
gewährleistet wird, die auch das Erreichen entfernterer
Arbeitsstätten problemlos ermöglicht.
Das Arbeitsamt sowie
mehrere Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen befinden sich in Kaltenkirchen.
Nach gethaneer Arbeit kommt auch bei uns das Leben so richtig in
Schwung.
Viel Gastronomie, Sportvereine, unser Bürgerverein sowie und
ein reichhaltiges kulturelles Angebot machen das Leben hier umso angenehmer.
Des weiteren gibt es in unserer Umgebung viel Natur auf einem Spaziergang, beim
Joggen oder Rad fahren zu erkunden. Wobei zu erwähnen ist, das die
Radfahrwege in naher Zukunft immer weiter ausgebaut werden.
Oersdorf
gehört zu den Kirchengemeinden in Kaltenkirchen. Dort befinden sich die
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, die Römisch-Katholische
Kirchengemeinde, die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde, die Neuapostolische
Gemeinde und die Gemeinde der Siebenten Tages Adventisten.
Für
Notlagen des Lebens gibt es in Kaltenkirchen die Suchtberatungsstelle, die
Schuldnerberatung, die Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker und die
Polizei.
Für die medizinische Versorgung stehen mehrere
Fachärzte zur Verfügung, des weiteren Massage und
Heilpraktikerpraxen.
| Adressen &
Links |
| Wo bekomme ich einen neuen
Personalausweis/Pass? |
Im Amt Kisdorf
in
Kattendorf |
| Wo kann ich
Lohnsteuerkartenänderungen vornehmen lassen? |
Beim Amt Kisdorf in
Kattendorf, Kilometerpauschalen müssen jedoch direkt beim Finanzamt Bad
Segeberg eingetragen werden |
| Wo stelle ich meinen
Bauantrag? |
Beim Bauamt im Amt Kisdorf
in Kattendorf oder direkt beim Bauamt Bad Segeberg |
| Wo kann ich Wohngeld
beantragen? |
Beim Amt Kisdorf in
Kattendorf |
| Wo beantrage ich Sozialhilfe? |
Beim Amt Kisdorf
in
Katendorf |
| Wo befindet sich das
nächste Arbeitsamt? |
In Kaltenkirchen (Arbeitsamt) |
| Wer kümmert sich um
Straßenschäden? |
Die Gemeinde
Oersdorf |
| Vereine und
sonstiges |
Lebenshilfe Kaltenkirchen
GmbH
Flottkamp 5 I
24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191-99230 |
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen Deutschland
Ulrich
Hase
Düsternbrookerweg 80
24105 Kiel
Tel.
0431-9881890 |
Schuldnerberatung
Kirchenstraße 2
24568
Kaltenkirchen
Tel. 04191/3442 |
Suchtberatung im
Beratungszentrum
Kirchenstraße 2
24568 Kaltenkirchen
Tel.
04191-3625 |

|
 |
gemeinsam leben
Eine Ehe muss von einem
Standesbeamten geschlossen werden. Das Traupaar kann jedoch nach der
standesamtlichen Eheschließung eine kirchliche Trauung vornehmen
lassen.
Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, eine
eingetragene Lebensgemeinschaft einzugehen.
Unser Amt Kisdorf bietet
für diese Anlässe einen schönen familiären Rahmen.
Bei uns sind mehrere Religionsgemeinschaften vertreten und haben in
näherer Umgebung Ihre Gotteshäuser die eine festlichen Rahmen
für die Trauung bieten: die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, die
Römisch-Katholische Kirchengemeinde, die Evangelisch Freikirchliche
Gemeinde, die Neuapostolische Gemeinde und die Gemeinde der Siebenten Tages
Adventisten.
| Adressen &
Links |
| Wo erfahre ich welche
Dokumente zur Eheschließung erforderlich sind? |
Das Standesamt im Amt
Kisdorf in Kattendorf ist Ihnen gerne dabei behilflich |
| Bei welchen Amt kann ich
die Trennung eintragen lassen? |
Beim Amt Kisdorf
in
Kattendorf |

|
 |
(Un)-Ruhestand
(Wie jeder weiß, hat niemand weniger
Zeit als Rentner)
Mit 65 Jahren geht jeder Arbeitnehmer in Rente,
Arbeitnehmerinnen mit 63 Jahren. In einigen Fällen ist auch die
Frühpension mit 60 Jahren möglich. Den Antrag auf
Bezug von Altersrente muss man beim Zuständigen
Rententräger stellen und die Krankenkasse informieren. Eine
Beratung ist durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen
möglich.
Je nach Beruflicher Belastung
möglichst frühzeitig über Beschäftigungen im Ruhestand
nachdenken. Hobbies, sofern nicht schon vorhanden und
gepflegt entsprechend der Neigung und Fähigkeiten aufnehmen
oder wieder aufleben lassen. In Vereinen und Institutionen
hineinschauen und hineinhören, ob sich hier eine
Betätigung anbietet. Überlegen, ob berufliche Erfahrungen
und Kenntnisse irgendwo sinnvoll eingebracht werden können.
Übernahme von Ehrenämtern wird in den Institutionen sehr
begrüßt, außerdem hält es geistig fit.
Auch für die körperliche Fitness muss etwas getan werden, besonders wichtig ist eine
altersgerechte Ernährung und angemessene körperliche
Betätigung.
Für Oersdorfer (Un-) Ruheständler sind
viele Gelegenheiten zur aktiven Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben gegeben: Sofern Sie es nicht schon
sind können Sie den Vorstand oder den Ausschuß des BVOe`s
unterstützen, Sie können Mitglied im Seniorenclub
"Goldener Herbst" werden, sie können im Chor der
"Dörpssingers" mitsingen und in der
Gemeindepolitik mitwirken.
Gerade Oersdorf ist eine intakte Gemeinde
in der den (Un-) Ruheständlern viel bei der Gestaltung des
Lebensabends geboten wird.
| Vereine und
sonstiges |
Lebenshilfe Kaltenkirchen
GmbH
Flottkamp 5 I
24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191-99230 |
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen Deutschland
Ulrich
Hase
Düsternbrookerweg 80
24105 Kiel
Tel.
0431-9881890 |

|
 |
Todesfall
Für jeden kommt der Tag, an dem das
Lebensende erreicht ist. Für die Angehörigen ist es gut zu wissen,
was nun zu tun ist.
Tritt der Tod ein, muss der Hinterbliebene
umgehend einen Arzt anrufen, damit dieser die Leichenschau für die
Erstellung des Totenscheines vornimmt. Erst dann darf der Bestatter informiert
werden wegen der Überführung.
Mit dem Bestatter wird ein
Termin vereinbart für die Besprechung, in dem die Wünsche des
Verstorbenen und der Hinterbliebenen besprochen werden.
Terminabsprache mit Pastor oder Redner und Friedhof für die Beerdigung
oder Trauerfeier wird vereinbart. An den Druck von Trauerbriefen und die
Gestaltung einer Traueranzeige in der Zeitung muss gedacht werden.
Die
Formalitäten auf den Behörden (Ausstellung eines Erbscheines,
Abmeldung, etc.) und sonstiger Einrichtungen, z. B. Beantragung von Renten oder
die Auszahlung von Versicherungen, sind ebenfalls zu erledigen.
|
|